„Crowdsourcing“ ist ein neues, internetbasiertes Arbeitsmodell. Die meisten „Crowd worker“ sind rechtlich keine Arbeitnehmer, sondern Werkvertragsnehmer. Deswegen haben sie auf Mindestlohn, Überstundenbezahlung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Krankenversicherung, Sozialversicherung und Tarifverträge keinen Anspruch. Die ... Weiterlesen