Digi International GmbH : Tipps zur Bewerbung und Karriere

Karrierefragen zu Bewerbung, Karriere und Studienzeit für Studenten und Absolventen

Was wird besser beurteilt auf dem Lebenslauf: ein Praktikum oder ein studentischer Nebenjob?

Wie so viele Fragen kann man auch diese mit einem "Es Kommt Darauf An" beantworten. Entscheidend ist die Qualität der Tätigkeiten, die man als Praktikant oder studentischer Mitarbeiter übertragen bekommt. Mitverantwortlich für die Qualität ist vor allem auch die Länge des Einsatzes. Je länger ein Praktikum/Nebenjob andauert, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, mit verantwortungsvollen Tätigkeiten oder gar Projekten beschäftigt zu werden. Bei einem 3-wöchigem Einsatz beispielsweise kann von adäquater Praxiserfahrung jedoch nicht die Rede sein. Das bedeutet, egal wie man den Einsatz auch titulieren möchte -Praktikum oder studentischer Nebenjob- auf den Inhalt kommt es an und diesen sollte man in seiner Bewerbung durch eine kurze Tätigkeitsbeschreibung auch genauer spezifizieren, wenn dies für die Position, auf die man sich bewirbt, von Bedeutung ist.

Wie beurteilen Sie einen Anruf vor der Bewerbung und außergewöhnliche Bewerbungen?

Bei jeder Bewerbung sollte der Stellensuchende sein Anschreiben sowie den Lebenslauf auf den Bezug zur Anzeige bzw. ausgeschriebenen Position überprüfen und anpassen. Bei technischen Berufen sollte die Bewerbung entsprechend sachlich korrekt ausfallen, für einen Job im Marketing sollte man sich etwas Kreatives und angemessen Schwungvolles einfallen lassen. Aber Vorsicht bei allzu flippigen Bewerbungsaktionen. Letztendlich geht es immer noch ums Business und da ist vor allen Dingen Professionalität gefragt. Eine telefonische Kontaktaufnahme vorab ist nur bei Initiativbewerbungen empfehlenswert. Im heutigen Zeitalter von E-Mail-Bewerbungen und der damit verbundenen Bewerberflut sind viele Personalabteilungen bei der Rekrutierungsadministration überlastet. Das Vorabgespräch bringt da keinen entscheidenden Vorteil und wird im ungünstigen Fall sogar als störend erachtet, insbesondere wenn der Bewerber nach Dingen fragt, die bereits aus der Stellenanzeige hervorgehen bzw. die Frage deutlich als Alibifrage (Anruf um des Anrufes willen) zu erkennen ist.

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