Wie aktuelle Planungen aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verlauten, könnten nun doch Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern verpflichtet werden, Informationen über die Höhe von Entgelten von Frauen und Männern offen zu legen.
Neben den zu erwartenden bürokratischen Belastungen der Unternehmen ist diese Auskunftspflicht - verbunden mit einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten - kaum dazu geeignet, den angeblichen Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern von ca. 22% (2013) zu erklären oder gar zu beeinflussen. "Der Unterschied in der Höhe des Entgeltes ist maßgeblich damit zu erklären, dass sich Zeiten der Erwerbsunterbrechung, z. B. durch die Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen, die Wahl der Arbeitsverhältnisses (Vollzeit/Teilzeit) und die Wahl des Berufs an sich, besonders auswirken," erläutert Sven Hille, Leiter der Fachgruppe Arbeitszeit & Vergütung und Experte für das Thema Entgelt beim ifaa.
Insbesondere für die Metall und Elektroindustrie Industrie bleibt festzustellen, dass beide Sozialpartner und die Unternehmen selbst ein besonderes Interesse daran haben, ihre Beschäftigten unabhängig ihres Geschlechts gleich zu behandeln. Die entsprechenden Tarifverträge (ERA) sind insofern schon als diskriminierungsfrei zu betrachten, da sich die Vergütung ausschließlich aus dem Anforderungsniveau der entsprechenden zu erledigenden Arbeitsaufgabe ergibt. Die Frage, ob eine Tätigkeit durch einen Mann oder eine Frau ausgeübt wird, stellt sich nicht. Des Weiteren ist der Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte schon eine wesentliche Notwendigkeit dafür, die Beschäftigten entsprechend fair und attraktiv zu entlohnen. "Der Unterschied in der Vergütung ist keine Frage der Entgeltgleichheit sondern eher der Chancengleichheit", ergänzt Hille. Hier ist es Aufgaben der Politik durch die Schaffung von verbesserten Rahmenbedingungen (z.B. Kinderbetreuung, flexible Arbeitszeiten und -orte, o.ä.) nachhaltige Veränderungen voranzutreiben.